GNU General Public License

Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991

Copyright  1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA

peter@gerwinski.de
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und unvernderte
Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht erlaubt.


Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die englischsprachige Originalversion!

Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit
zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern. Im Gegensatz dazu soll 
Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, 
ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle 
Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software 
Foundation herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese Mglichkeit
der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der
Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public
License , der Allgemeinen ffentlichen GNU-Lizenz fr Bibliotheken.) [Mittlerweile
wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser Public License abgelst 
- Anmerkung des bersetzers.]

Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis.
Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu
verbreiten (und etwas fr diesen Service zu berechnen, wenn Sie mchten), die 
Mglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch
zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern oder
Teile davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie wissen,
da Sie dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es jedem verbieten,
Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten.
Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn Sie
Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie selbst haben,
wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten.
Sie mssen sicherstellen, da auch die Empfnger den Quelltext erhalten bzw. erhalten
knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter
ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen
das Recht gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus sicherstellen, da
jeder erfhrt, da fr diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die
Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da
die Empfnger wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen Autors schdigen.

Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente
bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da Distributoren eines freien
Programms individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, da das Programm
proprietr wrde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent
entweder fr freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
nicht lizenziert werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung:

Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen fr die Vervielfltigung,
Verbreitung und Bearbeitung

0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein
entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, da das Datenwerk
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im
folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` 
bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet
das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne,
also ein Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert
oder verndert und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden
wird die bersetzung ohne Einschrnkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der
Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht eingeschrnkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die
Ausfhrung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen
des Programms ab.

1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen. Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fr das Programm anbieten.

2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfllt werden:

1. Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder nderung hinweist.

2. Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.

3. Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es, wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie leisten), und da die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernnftigerweise als unabhngige und eigenstndige Datenwerke fr sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fr die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenstndige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fr Datenwerke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:

    1. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen zugehrigen 
       maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den Datenaustausch blichen
       Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen
       1 und 2 erfolgen mu. Oder:

    2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
       gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstndige
       maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfgung zu stellen - zu nicht
       hheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
       anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen
       1 und 2 auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird.
       Oder:

    3. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
       Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
       (Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig
       und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form
       mit einem entsprechenden Angebot gem Absatz b erhalten haben.)

    Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes
    verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein 
    ausfhrbares Programm bedeutet ,,der komplette Quelltext``: Der Quelltext
    aller im Programm enthaltenen Module einschlielich aller zugehrigen 
    Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und 
    Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
    verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.

4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verndern oder verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung und Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.

6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung
    oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen 
    (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die 
    den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde
    nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist,
    das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz
    und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann drfen Sie als
    Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
    nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen 
    erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben,
    dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz
    zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

    Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter bestimmten
    Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
    nach angewandt werden; im brigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.

    Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente
    oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die Gltigkeit solcher 
    Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integritt
    des Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das durch die Praxis
    ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge
    zu dem groen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
    auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber,
    zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
    will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einflu.

    Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz
    aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
    entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder spteren Version`` (``any later version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation verffentlicht wurde.

10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.

Keine Gewhrleistung

11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfgung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
     zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der
     das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen
     gegenber fr irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher 
     allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte
     (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms
     oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber nicht
     beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste,
     die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des 
     Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst 
     wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher 
     Schden unterrichtet worden war.

Ende der Bedingungen

Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
neuen Programme anwenden knnen

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.

Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollstndigen Vermerke zu finden sind.

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

    This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.

Auf Deutsch:

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

    Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation verffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder spteren Version.

    Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es Ihnen 
    von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite
    Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    Details finden Sie in der GNU General Public License.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem 
    Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software 
    Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.

Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief 
erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen 
kurzen Vermerk ausgibt:

    version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
    Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'.
    This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain
    conditions; type `show c' for details.

Auf Deutsch:

    Version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] Fr Gnomovision besteht
    KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fr Details ein. Gnonovision ist freie
    Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie
    `show c' fr Details ein.

Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden
Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von Ihnen verwendeten Kommandos
anders heien als `show w' und `show c'; es knnten auch Mausklicks oder
Menpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm pat.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer
arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr das Programm unterschreiben
lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen mssen Sie natrlich ndern.

    Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
    `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.

    [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
    Ty Coon, President of Vice

Auf Deutsch:

    Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von
    James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher fr
    Compiler).

    [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
    Ty Coon, Vizeprsident

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in
proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu
gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden. 