﻿ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR I-SENSE SOFTWARE GMBH - Software


PRÄAMBEL

Dieser I-SENSE SOFTWARE GMBH-Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und der I-SENSE SOFTWARE GMBH (I-SENSE) für die von Ihnen erworbenen bzw. abonnierten SOFTWAREPRODUKTE.


SOFTWAREPRODUKTE

(1.) SOFTWAREPRODUKTE umfassen Computersoftware, Anwendungsmodule sowie mögliche zugehörige Medien, gedruckte Materialien und die Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format. 

(2.) Das SOFTWAREPRODUKT umfasst des Weiteren sämtliche Updates und Ergänzungen zu den ursprünglich von I-SENSE gelieferten oder zur Verfügung gestellten SOFTWAREPRODUKTEN. 

(3.) Jede zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferte Software, zu der ein separater Endbenutzer-Lizenzvertrag gehört, wird gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags lizenziert. 


§1 EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

(1.) Dieses EULA gilt für alle von I-SENSE angebotenen SOFTWAREPRODUKTE.

(2.) Jedes SOFTWAREPRODUKT kann darüber hinaus auch noch weitere Bestimmungen erhalten. Die Gültigkeit dieser Bestimmungen bleibt davon unberührt. 

(3.) Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu installieren oder zu verwenden.

(4.) Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. 

(5.) I-SENSE gewährt Ihnen eine einfache nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS für einen vereinbarten Zeitraum.


§3 SPEICHERUNG / NETZWERKVERWENDUNG

Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einer Speichervorrichtung, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das SOFTWAREPRODUKT über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computer auszuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das SOFTWAREPRODUKT für jeden BENUTZER, von dem das SOFTWAREPRODUKT genutzt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung durch diese PERSON gilt. Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT darf nicht geteilt oder von mehreren PERSONEN gleichzeitig verwendet werden.


§4 GEWÄHRLEISTUNG

(1.) I-SENSE gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. 

(2.) Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Updates, Vor- oder Testversionen, Produkt-Sampler oder Musterkopien ("NOT FOR RESALE - NFR") der Software. 

(3.) Updates können unter Umständen die ursprüngliche Funktionalität des SOFTWAREPRODUKTS verändern und geben keinen Anlass für einen Gewährleistungsanspruch.

(4.) Wenn das SOFTWAREPRODUKT nicht im wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber I-SENSE und I-SENSE einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von I-SENSE. 

(5) Die in diesem Abschnitt beschriebene beschränkte Gewährleistung gewährt Ihnen spezielle Rechte. Es stehen Ihnen möglicherweise weitere Rechte zu. Diese variieren je nach Gerichtsbarkeit.


§5 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1.) Die Software wird bereitgestellt "wie besehen". DER LIZENZGEBER SCHLIESST JEDE GEWÄHRLEISTUNG IM VOLLEN UMFANG AUS. Der Lizenzgeber gibt keinerlei Garantie, dass die Software fehlerfrei funktioniert. DIE GESAMTE VERANTWORTUNG BEI VERWENDUNG DIESER SOFTWARE OBLIEGT IHNEN.

(2.) Der Lizenzgeber lehnt alle Gewährleistungen für das SOFTWAREPRODUKT ab. Der Lizenzgeber und seine Lieferanten sind in keinem Fall haftbar für mögliche Schäden jedweder Art, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich der Materialien oder Funktionen des SOFTWAREPRODUKTS entstehen, wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder andere Vermögensschäden, auch dann nicht, wenn der Lizenzgeber ausdrücklich auf die Möglichkeit von Schäden hingewiesen wurde oder Kenntnis hatte.


§6 PRIVATE NUTZUNG / COMMUNITY EDITION / SONDERANGEBOTE

(1.) SOFTWAREPRODUKTE, die mit dem Vermerk „Community Edition“ gekennzeichnet sind, dürfen nur von Privatpersonen oder gemeinnützigen Organisationen zur Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke installiert und/oder genutzt werden. 

(2.) Unter kommerzieller Nutzung wird der Einsatz des SOFTWAREPRODUKTS mit jeglicher gewinnbringenden Nutzung verstanden.

(3.) Universitäten, Schulen und andere Bildungseinrichtungen dürfen das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich für die Lehrveranstaltungen verwenden. Eine Verwendung für die Abwicklung von kommerziellen Projekten wird strikt ausgeschlossen. Das SOFTWAREPRODUKT dient lediglich der Unterstützung der Bildung und der universitären bzw. schulischen Lehre.

(4.) I-SENSE vergibt für bestimmte SOFTWAREPRODUKTE Sonderlizenzen (z.B. „Community Edition“ oder „Start-Up Edition“) die eine signifikante Vergünstigung oder kostenlose Nutzerlizenzen für das SOFTWAREPRODUKT beinhalten. I-SENSE erlaubt nur eine Sonderlizenz pro Lizenznehmer. Eine Kombination mehrerer Sonderlizenzen wird strikt ausgeschlossen. Unternehmensverbünde oder Verbünde von mehreren Personen und Organisationen werden als ein Lizenznehmer angesehen.


§7 ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet. 


§8 TRENNUNG VON KOMPONENTEN

Das SOFTWAREPRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für eine anderweitige Verwendung und/oder die Nutzung auf einem anderen Computer zu trennen.


§9 MARKEN

Dieses EULA gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken von I-SENSE oder seinen Lieferanten.


§10 VERBREITUNG, VERMIETUNG und VERLEIHUNG

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder in irgendeiner anderen Weise zu verbreiten.


§11 SUPPORT- UND SERVICELEISTUNGEN

(1.) I-SENSE bietet Ihnen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT ("SUPPORTLEISTUNGEN"). Art und Umfang weiterer SUPPORTLEISTUNGEN sind in gesonderten Verträgen festgelegt. Jede ergänzende Komponente, wie Sourcecode, Software oder Dokumente, die Ihnen als Teil der SUPPORTLEISTUNGEN zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses EULAs. 

(2.) Grundsätzlich garantiert I-SENSE keinen Support, es sei denn Art und Umfang der SUPPORTLEISTUNGEN sind in einem Supportvertrag schriftlich festgelegt.

(3.) I-SENSE ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie I-SENSE als Teil der SUPPORTLEISTUNGEN zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich des Produktsupports und der Produktentwicklung, zu verwenden. I-SENSE verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden. 

(4.) Sollten das SOFTWAREPRODUKT vom Kunden modifiziert, abgeändert oder ergänzt werden kann eine ordnungsgemäße Funktionsweise nicht garantiert werden. Die Verantwortung für Ausfälle, Schäden o.ä. trägt der Kunde alleine. I-SENSE behält sich in einem solchen Fall vor, alle SUPPORTLEISTUNGEN von sich zu weisen.


§12 SOFTWAREÜBERTRAGUNG

(1.) Der Lizenznehmer darf dieses EULA und SOFTWAREPRODUKT nicht an andere natürliche oder juristische Personen übertragen.

(2.) Eine ausnahmsweise Übertragung muss in jedem Falle vorher von I-SENSE bewilligt werden.


§13 KÜNDIGUNG

(1.) Unbeschadet sonstiger Rechte ist I-SENSE berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten. 

(2.) Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update eines anderen Produkts ist, müssen Sie zur Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von I-SENSE für das Update als geeignet bezeichnet wird, um das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden. Ein SOFTWAREPRODUKT, das ein Update darstellt, ersetzt und/oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das betreffende Updateprodukt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs verwenden. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Komponenten-Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist, das für Sie als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist es nur gestattet, das SOFTWAREPRODUKT als Bestandteil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.


§14 URHEBERRECHT

Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei I-SENSE oder deren Lieferanten. Alle geistigen Eigentumsrechte sowie sonstige Rechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses EULA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. Wenn dieses SOFTWAREPRODUKT Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Sie sind nicht berechtigt, die das SOFTWAREPRODUKT begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen. 


§15 ANMERKUNG ZU BESTANDTEILEN ANDERER HERSTELLER

DAS SOFTWAREPRODUKT BASIERT MÖGLICHERWEISE AUF TECHNOLOGIEN UND KOMPONENTEN ANDERER HERSTELLER. I-SENSE KANN KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FEHLERTOLERANTS UND VERFÜGBARKEIT DIESER TECHNOLOGIEN UND KOMPONENTEN GARANTIEREN UND HAFTET DAHER AUCH NICHT FÜR FEHLFUNKTIONEN UND AUSFÄLLE. 


§16 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

(1.) I-SENSE behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

(2.) Für Verträge mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien das Landgericht München II, Deutschland. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend.

(3.) Diese Vereinbarung bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.



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