
NETSCAPE MISSION CONTROL DESKTOP - LIZENZVERTRAG 

Weitervertrieb oder Vermieten nicht gestattet 

Diese Vereinbarung gilt fr Netscape Mission Control Desktop
("MCD") und die Softwarepakete fr Netscape Navigator und Netscape
Communicator ("Client-Software"). 

ALLGEMEINE LIZENZVEREINBARUNGEN 

DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER DURCH INSTALLIEREN ODER
VERWENDEN DER SOFTWARE-PRODUKTE, DIE IN DER PRODUKTUMFANGLISTE, IM
ANGEBOTSFORMULAR ODER IN DER RECHNUNG AUFGEFHRT SIND (NACHSTEHEND
ALS DIE "PRODUKTE" BEZEICHNET), ERKENNEN SIE ALS EINZELPERSON ODER
ALS JURISTISCHE PERSON, DIE DIESE PRODUKTE IN LIZENZ ERHALTEN HAT
(NACHSTEHEND "LIZENZNEHMER"), DIESEN VERTRAG ALS VERBINDLICH AN
UND WERDEN ZUM VERTRAGSPARTNER. WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN
UND BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF
"NICHT AKZEPTIEREN", UND BRECHEN SIE DIE SOFTWARE-INSTALLATION AB.
(Je nach Art des Erwerbs werden die in Lizenz abgegebenen Produkte
in einer Produktumfangliste, einem Angebotsformular oder in der
Rechnung aufgefhrt. Im weiteren Text wird die zutreffende
Belegart als "Produktumfangliste" bezeichnet.) 

1. Lizenzvertrag. Dieser Vertrag regelt die Verwendung der
obenbeschriebenen Produkte durch den Lizenznehmer. Der Vertrag
besteht aus den vorliegenden Allgemeinen Lizenzvereinbarungen
(nachstehend als "Allgemeine Bedingungen" bezeichnet), jeder noch
folgenden Zusammenstellung produktspezifischer Vereinbarungen und
Bedingungen (nachstehend als "Produktvereinbarungen" bezeichnet)
und, sofern enthalten, der (i) Corporate End User Order Form
(Produktumfangliste fr Unternehmenskunden) oder dem (ii)
Angebotsformular. Falls fr dieses Produkt mehr als ein
Lizenzvertrag zugestellt wurde und die darin enthaltenen
Vereinbarungen voneinander abweichen, sind diese
Lizenzvereinbarungen in folgender absteigender
Priorittsreihenfolge gltig: (i) ein unterzeichneter Vertrag,
(ii) ein zur Durchsicht auf der Website von Netscape
verffentlichter Lizenzvertrag, (iii) ein als Ausdruck oder
elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, in dem deutlich
darauf hingewiesen wird, da er alle weiteren Vereinbarungen auer
Kraft setzt, (iv) ein als Ausdruck vorliegender Lizenzvertrag, der
im Lieferumfang eines Produkts enthalten ist, (v) ein als
elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, der im
Lieferumfang eines Produkts enthalten ist. Die Allgemeinen
Vereinbarungen gelten fr alle in der Produktumfangliste genannten
Produkte; jede gesonderte Zusammenstellung von
Produktvereinbarungen ist ausschlielich fr die jeweiligen im
Produktvereinbarungsblatt aufgefhrten Produkte gltig. Alle
Produkte werden unabhngig voneinander in Lizenz abgegeben. In
diesem Vertrag verweist "Netscape" fr Einwohner Europas, des
Nahen Ostens und Afrikas auf Netscape Communications Ireland
Limited. Fr Einwohner von Japan bezieht sich "Netscape" auf
Netscape Communications (Japan), Ltd.; fr Einwohner aller anderen
Lnder verweist "Netscape" auf Netscape Communications
Corporation. In dieser Vereinbarung ist, sofern nicht ausdrcklich
anders festgelegt, mit "Lizenzgeber" Netscape gemeint. Wenn Sie
ein Produkt als Komponente eines Produkt- bzw.
Dienstleistungspakets von einem Drittanbieter erworben haben, gilt
dieser Drittanbieter als Lizenzgeber. Wenn mit einem unserer
Produkte Software eines Drittanbieters geliefert wurde und dieser
Software eine separate Lizenzvereinbarung des Drittanbieters in
elektronischer oder gedruckter Form beiliegt, kann der
Lizenznehmer diese Software nutzen, wobei in diesem Fall anstelle
des vorliegenden Lizenzvertrages die Lizenzbedingungen des
Drittanbieters gelten. Ausnahmen bilden die Flle, in denen
bezglich der speziellen Software des Drittanbieters in dieser
Vereinbarung andere Angaben gemacht wurden. 

2. Vertrag und Beendigung. Dieser Vertrag bleibt so lange gltig,
bis er in bereinstimmung mit den in diesem Abschnitt oder an
anderer Stelle dieses Vertrags genannten Vereinbarungen beendet
wird. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit durch
schriftliche Benachrichtigung des Lizenzgebers beenden. Der
Lizenzgeber kann diesen Vertrag in folgenden Fllen mit sofortiger
Wirkung kndigen: (i) bei jedem Versto des Lizenznehmers gegen
die in Abschnitt 6 oder 8 genannten Vereinbarungen oder (ii) bei
einem durch den Lizenznehmer verursachten Materialschaden, der
nicht binnen 30 Tagen ab schriftlicher Benachrichtigung durch den
Lizenzgeber vom Lizenznehmer behoben ist. Nach Beendigung des
Vertrags mu der Lizenznehmer aufhren, die Software zu verwenden,
und nachweislich alle Kopien der Software und der Dokumentation
vernichten oder diese an den Lizenzgeber bergeben. Die
Verpflichtung des Lizenznehmers zur Entrichtung verbleibender
Kosten und Gebhren gilt ber den Zeitpunkt der Beendigung dieses
Vertrages hinaus. Binnen 30 Tagen ab Beendigung des Vertrags mu
der Lizenznehmer dem Lizenzgeber alle noch ausstehenden Gebhren
und Zahlungen zukommen lassen. 

3. Gebhren und steuerliche Abgaben. Falls der Lizenznehmer eine
Lizenz fr die Produkte direkt von Netscape erwirbt, sind in den
genannten und berechneten Gebhren keine steuerlichen Abgaben,
Zollgebhren oder Sondergebhren (im weiteren Text "Abgaben"
genannt) enthalten, und es ist alleinige Pflicht des
Lizenznehmers, mit Ausnahme der steuerlichen Gebhren fr alle
aufzuwendenden Abgaben aufzukommen, denen der Nettogewinn von
Netscape zugrunde liegt. Falls der Lizenznehmer von der Zahlung
derartiger Abgaben freigestellt ist, mu er Netscape eine gltige
Bescheinigung ber die Freistellung von der Verpflichtung zur
Zahlung steuerlicher oder sonstiger Abgaben zustellen, die von den
Steuerbehrden oder sonstigen fr diese Abgaben zustndigen
Behrden anerkannt wird. 

4. Protokollierung; Prfung. Der Lizenznehmer ist zu einer genauen
Protokollfhrung verpflichtet, um gegebenenfalls nachweisen zu
knnen, da die Vereinbarungen dieses Vertrags eingehalten werden.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, eine oder mehrere Prfungen
durchzufhren, um die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen zu
kontrollieren. Solche Kontrollprfungen sind whrend der blichen
Geschftszeiten durchzufhren. Die Kosten aller Kontrollprfungen
hat der Lizenzgeber zu tragen, es sei denn, die betreffende
Kontrollprfung ergibt, da der Lizenznehmer mehr als 5 % des
tatschlich zu leistenden Betrags zuwenig an den Lizenzgeber
gezahlt hat, in welchem Falle der Lizenznehmer alle ausstehenden
Zahlungen leisten und die Kosten der betreffenden Kontrollprfung
tragen mu. Der Lizenznehmer erkennt an, da der Lizenzgeber
seinen Lieferanten der in bestimmten Produkten enthaltenen
relationalen Datenbanken gegenber verpflichtet ist, ihnen
Ausfhrung bzw. Modell, Betriebssystem sowie Anzahl der CPUs der
designierten Systeme, sofern dies in der Produktumfangliste
angegeben ist, bekanntzugeben, und erklrt sich mit dieser
Bekanntgabe einverstanden. 

5. Inhaberschaft. Die Inhaberschaft und alle geistigen oder
gewerblichen Schutzrechte an der Software und Dokumentation
verbleiben bei Netscape bzw. seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer
erkennt diese Inhaberschaft und geistigen Schutzrechte an und
verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was die Inhaberschaft
oder Rechte von Netscape oder seinen Zulieferern an der Software
und Dokumentation gefhrden, einschrnken oder in irgendeiner
Weise beeintrchtigen knnte. Die Software und Dokumentation
unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und entsprechender
internationaler bereinkommen. Die Inhaberschaft und die
zugehrigen Rechte an Inhalten, auf die mittels der Software
zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Besitzer solcher Inhalte
zu und sind rechtlich geschtzt. Die im Rahmen dieses Vertrages
gewhrte Lizenz rumt dem Lizenznehmer keinerlei Rechte an solchen
Inhalten ein. Jede Kopie der Produkte mu mit allen Hinweisen
bezglich der Inhaberschaft versehen werden, mit denen die
Produkte vom Lizenzgeber bei Lieferung gekennzeichnet sind. 

6. Einschrnkungen. Sofern nicht ausdrcklich in diesem Vertrag
gestattet, darf der Lizenznehmer folgendes nicht tun: (i)
nderungen an einem Produkt oder einer Dokumentation vornehmen
oder daraus abgeleitete Arbeiten wie beispielsweise bersetzungen
oder lokalisierte Versionen anfertigen (Programmcode fr
verffentlichte APIs [Anwendungsprogrammier- schnittstellen], den
der Lizenznehmer fr die Produkte schreibt, gilt nicht als daraus
abgeleitete Arbeiten); (ii) die Software verndern, bersetzen,
einem Reverse-Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren,
disassemblieren oder derivative, auf der Software basierende
Programme entwickeln (es sei denn, andere geltende Gesetze lassen
diese Beschrnkungen nicht zu); (iii) die Software
weitervertreiben, hypothekarisch belasten, verkaufen, vermieten,
verpachten, in Unterlizenz abgeben, in gemeinsamer Nutzung
zeitweise ausleihen oder im Sinne eines
Dienstleistungsunternehmens einsetzen oder in anderer Weise Rechte
an einem der Produkte bertragen; (iv) eines der Produkte oder die
Dokumentation vervielfltigen oder kopieren (auer zum Anfertigen
einer Archivierungskopie, die auf einem anderen Datentrger als
einer Festplatte gespeichert werden mu); (v) Warenzeichen,
Firmenzeichen, Urheberrechts- oder andere Schutzrechtsvermerke,
Beschriftungen, Symbole oder Etiketten in der Software oder in vom
Lizenznehmer erstellten Kopien der Software in irgendeiner Weise
entfernen oder abndern; (vi) in einem der Produkte enthaltene
Header- Dateien oder Klassenbibliotheken verndern; (vii) Tabellen
oder Berichte zum Datenbankbestandteil der Produkte erstellen oder
verndern (auer in dem Mae, wie dies zur Verwendung des Produkts
notwendig ist); (viii) Ergebnisse aus Leistungstests, denen eines
der Produkte unterzogen wird, ohne die vorherige schriftliche
Genehmigung durch Netscape an Dritte weitergeben; (ix) die im
Produktumfang enthaltene Datenbank zusammen mit einem Produkt
einsetzen, das nicht in der Produktumfangliste enthalten ist; (x)
eines der Produkte in einem System einsetzen, in dem die Anzahl
der CPUs, Benutzer, Computer oder Entwicklungsprogrammierer die
durch die Lizenz zulssige Anzahl berschreitet. 

7. Beschrnkte Gewhrleistung. Sofern der Lizenznehmer fr die
Produkte die zutreffenden Lizenzgebhren entrichtet hat,
garantiert der Lizenzgeber fr einen Zeitraum von 90 Tagen (den
"Garantiezeitraum") ab Datum des Versands der Produkte an den
Lizenznehmer (d. h. Datum der Versendung des Produkts auf
Datentrger durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer oder Datum
des Herunterladens des Produkts von einer autorisierten Website
von Netscape durch den Lizenznehmer), da (i) die Datentrger, auf
denen das Produkt geliefert wird, bei normaler Nutzung frei von
Mngeln in Material und Verarbeitung bleiben und (ii) das Produkt
in unvernderter Form bei einwandfreier Installation und
Verwendung im wesentlichen den in der zugehrigen Dokumentation
beschriebenen Funktionsumfang besitzt. DIE HIERIN GENANNTE
GARANTIE BILDET DIE EINZIGE GARANTIE BEZGLICH DER PRODUKTE. DER
LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEBEN DARBER HINAUS WEDER
AUSDRCKLICH NOCH IMPLIZIT WEITERE GARANTIEN HINSICHTLICH DER IN
EINEM DER PRODUKTE ENTHALTENEN DATEN ODER DER TESTDATEN ZU EINEM
DER PRODUKTE UND SCHLIESSEN SOLCHE WEITEREN GARANTIEN HIERMIT
AUSDRCKLICH AUS. DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN
JEGLICHE GEWHRLEISTUNG HINSICHTLICH TITEL, MARKTFHIGKEIT,
EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE
DRITTER AB. DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GARANTIEREN
NICHT, DASS DIE PRODUKTE DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS
ERFLLEN ODER IN DEN VOM LIZENZNEHMER GEWHLTEN
EINSATZKOMBINATIONEN FUNKTIONIEREN ODER DASS DIE VERWENDUNG DER
PRODUKTE SICHER, FEHLERFREI UND UNTERBRECHUNGSFREI SEIN WIRD, UND
DER LIZENZGEBER LEHNT HIERMIT JEDE HAFTBARKEIT DAFR AB. Die in
den Produkten implementierten Sicherheitsmechanismen unterliegen
ihnen innewohnenden Beschrnkungen, und es obliegt dem
Lizenznehmer zu prfen, ob die Produkte seinen Anforderungen
gengen. DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEHEN MIT DEN
HIERIN VERANKERTEN GARANTIEVEREINBARUNGEN KEINERLEI
VERPFLICHTUNGEN EIN, WENN DER LIZENZNEHMER DIE DATENTRGER DURCH
UNFALL, VERSEHEN ODER FEHLERHAFTE NUTZUNG BESCHDIGT, DIE PRODUKTE
VERNDERT, MODIFIZIERT ODER FALSCH VERWENDET, DIE PRODUKTE ALS
BESTANDTEIL VON, ALS ERGNZUNG ZU ODER IN VERBINDUNG MIT EINER
NICHT VON NETSCAPE STAMMENDEN SOFTWARE ODER AUF EINEM NICHT DAFR
VORGESEHENEN COMPUTERSYSTEM EINSETZT ODER WENN DER LIZENZNEHMER
DIE VEREINBARUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT EINHLT. JEDE AUS DIESEN
GEWHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN ENTSTEHENDE VERPFLICHTUNG DES
LIZENZGEBERS BESCHRNKT SICH AUF KORREKTUR ODER UMTAUSCH DES
BETREFFENDEN PRODUKTS. WENN DIESE GEWHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN NICHT
ERFLLT WERDEN UND DER LIZENZNEHMER INNERHALB DES
GARANTIEZEITRAUMS DEN LIZENZGEBER DURCH EINEN SCHRIFTLICHEN
BERICHT DAVON IN KENNTNIS SETZT, HAT DER LIZENZGEBER ALLE IN
SEINER MACHT STEHENDEN ZUMUTBAREN ANSTRENGUNGEN ZU UNTERNEHMEN,
UMGEHEND DIE NOTWENDIGE KORREKTUR DER FEHLER ODER DEN
ERFORDERLICHEN UMTAUSCH DER FEHLERHAFTEN TEILE VORZUNEHMEN, OHNE
DEM LIZENZNEHMER DAFR EINE GEBHR IN RECHNUNG ZU STELLEN. DIES
BILDET DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHT DES LIZENZNEHMERS
BEI NICHTERFLLUNG EINER DER HIERIN AUSDRCKLICH GENANNTEN ODER
IMPLIZITEN GARANTIEBEDINGUNGEN. EINIGE RECHTSSYSTEME GESTATTEN DAS
AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRNKUNG VON ZUFLLIGEN ODER
FOLGESCHDEN NICHT; IN DIESEM FALLE SIND DIE IN DIESEM ABSCHNITT
ZUR BESCHRNKTEN GEWHRLEISTUNG FORMULIERTEN AUSSCHLSSE DER
GARANTIEPFLICHTEN DES LIZENZGEBERS IN DEM MASSE ANZUWENDEN, ALS
DIES DURCH DAS ANZUWENDENDE RECHT GESTATTET IST. DURCH DIESEN
VERTRAG WERDEN KEINE GARANTIEN AUSGESCHLOSSEN, DIE LAUT GESETZ
NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN DRFEN, UND JEDE AUS DIESEN
GEWHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN ENTSTEHENDE VERPFLICHTUNG DES
LIZENZGEBERS BESCHRNKT SICH NACH ENTSCHEIDUNG DES LIZENZGEBERS
ENTWEDER AUF KORREKTUR ODER UMTAUSCH DES BETREFFENDEN PRODUKTS. 

8. Vertrauliche Informationen. Unter "Vertraulichen Informationen"
ist in diesem Vertrag folgendes zu verstehen: Wenn die
Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, bezieht sich dieser
Begriff auf alle Informationen hinsichtlich des Kaufpreises und
alle Informationen, die von einer Partei der anderen Partei
mitgeteilt worden sind und die entweder (i) zum Zeitpunkt der
Mitteilung in schriftlicher Form als vertraulich bezeichnet wurden
oder (ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung in mndlicher Form als
vertraulich bezeichnet wurden, sofern es sich nicht um
Informationen handelt, fr die diejenige Partei, der diese
Informationen mitgeteilt wurden, nachweisen kann: (a) da ihr
diese Informationen bereits zuvor auf rechtmigem Weg bekannt
geworden sind, ohne da die Informationen zu diesem Zeitpunkt als
vertraulich ausgewiesen waren; (b) da diese Informationen ohne
Handlung oder schuldhaft unterlassene Handlung von seiten des
Empfngers dieser Informationen in der betreffenden Branche oder
der ffentlichkeit bekannt sind oder bekannt werden; (c) da ihr
diese Informationen durch einen Dritten rechtmig und ohne
einschrnkenden Hinweis auf ihren vertraulichen Charakter
bekanntgegeben wurden; oder (d) da diese Informationen von ihr
unabhngig herausgefunden wurden, ohne da sie Zugang zu diesen
vertraulichen Informationen selbst hatte. Jede Partei, der solche
vertraulichen Informationen mitgeteilt wurden, mu whrend der
Gltigkeit des Vertrags und fr einen Zeitraum von mindestens 3
Jahren nach Beendigung des Vertrags alle derartigen vertraulichen
Informationen mit derselben Umsicht, mit der sie eigene
vertrauliche Informationen htet, oder zumindest in vernnftigem
Mae weiterhin als vertraulich behandeln. Die Partei, der solche
vertraulichen Informationen mitgeteilt wurden, darf keine dieser
Informationen fr andere als die im Sinne dieses Vertrags
vorgesehenen Zwecke verwenden. Ohne vorherige schriftliche
Genehmigung der Partei, die solche vertraulichen Informationen
mitgeteilt hat, ist es dem Empfnger dieser Informationen nicht
gestattet, diese Informationen an einen Angestellten oder
Vertragspartner weiterzugeben, es sei denn, es liegt ein
"triftiger Grund" dafr vor, in welchem Falle diese Weitergabe der
Informationen mit demselben verbindlichen Hinweis auf den
vertraulichen Charakter der weitergegebenen Informationen
verbunden sein mu, wie es hierin vertraglich festgelegt ist. Wenn
die Partei, der solche vertraulichen Informationen mitgeteilt
wurden, gesetzlich gezwungen ist, die von der anderen Partei
mitgeteilten vertraulichen Informationen offenzulegen, mu sie vor
der Offenlegung der Informationen (i) auf die vertrauliche Natur
dieser Informationen hinweisen und (ii) in Zusammenarbeit mit der
Partei, die ihr diese vertraulichen Informationen mitgeteilt hat,
jede angemessene Anstrengung unternehmen, um die bevorstehende
Offenlegung der Informationen zu vermeiden und/oder mit
gesetzlichen Schutzmanahmen darauf hinarbeiten, den
Verwendungszweck der Offenlegung einzugrenzen. Sollte es nicht
mglich sein, solche gesetzlichen Schutzmanahmen zugebilligt zu
bekommen, ist die Partei, der diese Informationen mitgeteilt
wurden, verpflichtet, nur so viele Informationen offenzulegen, wie
im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen unbedingt notwendig ist. 

9. Haftungsausschlu. SOWEIT ES DAS ANWENDBARE RECHT ZULSST, SIND
DER LIZENZGEBER BZW. SEINE ZULIEFERER ODER WIEDERVERKUFER UNTER
KEINEN UMSTNDEN UND NACH KEINER RECHTSTHEORIE (OB ZIVILRECHT,
VERTRAGSRECHT ODER SONSTIGE RECHTE) HAFTBAR FR IRGENDWELCHE
INDIREKTE, SONDER-, ZUFLLIGE ODER FOLGESCHDEN IRGENDWELCHER ART
(ODER DIREKTE SCHDEN HINSICHTLICH IM LIEFERUMFANG ENTHALTENER
DATENBANKPRODUKTE), DIE AUS DER VERWENDUNG ODER DER
UNVERWENDBARKEIT DES PRODUKTS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE
EINSCHRNKUNG VON SCHDEN AUS VERLUST GESCHFTLICHEN ANSEHENS,
ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER STRUNG ODER
SMTLICHER GEWERBLICHEN SCHDEN BZW. VERLUSTE, SELBST DANN NICHT,
WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN
HINGEWIESEN WURDE. DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL BER DEN
BETRAG HINAUS, DEN DER LIZENZGEBER VOM LIZENZNEHMER ALS
LIZENZGEBHR FR DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT, DIE DERARTIGE SCHDEN
VERURSACHT. DIESE EINSCHRNKUNG GILT IN DEM DURCH DAS ANWENDBARE
RECHT ZULSSIGEN MASSE UND NICHT FR DURCH NACHLSSIGKEIT SEITENS
DES LIZENZGEBERS VERURSACHTEN TOD BZW. VERLETZUNGEN, AUCH WENN SIE
DEM EIGENTLICHEN ZIEL DES BEGRENZTEN RECHTSMITTELS ZUWIDERLUFT.
EINIGE RECHTSSYSTEME GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE
EINSCHRNKUNG VON ZUFLLIGEN ODER FOLGESCHDEN NICHT; DEMGEMSS
TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRNKUNG IN IHREM FALLE
UNTER UMSTNDEN NICHT ZU. DER LIZENZNEHMER ALLEIN IST HAFTBAR FR
ETWAIGE RECHTSANSPRCHE, DIE AUS EINEM VON IHM BEREITGESTELLTEN
PRODUKTINHALT BZW. MATERIAL, AUF DAS BENUTZER BER SOLCHEN
PRODUKTINHALT ZUGREIFEN KNNEN, ENTSTEHEN. ALLE BEI VERSAND AB
LIZENZGEBER IN EINEM PRODUKT ENTHALTENEN DATEN DIENEN LEDIGLICH ZU
TESTZWECKEN, UND DER LIZENZGEBER SCHLIESST JEGLICHE
RECHTSANSPRCHE FR ETWAIGE AUS DER NUTZUNG DIESER DATEN
ENTSTEHENDE SCHDEN AUS. DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS IST AUF DEN
IN DIESEM ABSCHNITT FESTGESETZTEN UMFANG BESCHRNKT. 

10. Verschlsselung. Wenn die Software kryptografische Funktionen
enthlt, wre es ratsam, von einer Zertifizierungsbehrde oder
einem Zertifizierungs- Server ein unterzeichnetes
Digital-Zertifikat zu erwerben, um diese kryptografischen
Eigenschaften nutzen zu knnen. Fr diese Zertifizierungs-Dienste
werden manchmal zustzliche Gebhren erhoben. Der Lizenznehmer ist
selbst fr die Sicherheit der Umgebung, in der die Software
genutzt wird, und die Integritt der Datei mit dem Privatschlssel
verantwortlich. Ferner unterliegt die Nutzung eines
Digital-Zertifikats den von der ausfertigenden Stelle festgelegten
Bedingungen. Den Eigenschaften von Digital-Zertifikaten wohnen
auerdem bestimmte Beschrnkungen inne. Wenn der Lizenznehmer ein
Digital-Zertifikat sendet oder empfngt, steht es in seiner
Verantwortung, sich mit diesen Bedingungen und Beschrnkungen
vertraut zu machen. Wenn die Software ein Netscape-Produkt mit
FORTEZZA ist, mssen der Lizenznehmer sich auerdem PC-Kartenleser
und FORTEZZA Kryptokarten beschaffen, um FORTEZZA benutzen zu
knnen. 

11. Exportkontrolle. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle
Gesetze und Einschrnkungen des US-Auen- und Handelsministeriums
oder anderer zustndiger Behrden der Vereinigten Staaten
bezglich des Exports einzuhalten und kein Produkt bzw. davon
direkt abgeleitetes Produkt unter Verletzung der genannten
Einschrnkungen, Gesetze oder Bestimmungen oder ohne die
erforderliche Genehmigung zu exportieren oder zu reexportieren.
Sie sind auerdem dafr verantwortlich, da alle rtlichen
Bestimmungen, die in Ihrem Wohnort gelten, eingehalten werden,
besonders im Hinblick auf Ihr Recht, die Software zu importieren,
zu exportieren oder zu nutzen. Sie besttigen, da Sie alle
derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Verfgungen und
Anmeldeverfahren, die diese Lizenz rechtswirksam machen,
eingehalten haben. Weder die Software noch zugrundeliegende
Informationen oder Technologien drfen auf dem Wege des
Herunterladens oder anderweitig (i) nach Kuba, Irak, Libyen,
Sudan, Nordkorea, Iran, Syrien oder in ein anderes Land, fr das
ein US-Embargo besteht (oder an einen Staatsangehrigen oder
Bewohner eines dieser Lnder), exportiert oder wiederexportiert
werden, noch (ii) an eine Person, die auf der Liste der "Specially
Designated Nationals" des US-Finanzministeriums oder dem "Table of
Denial Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht. Indem Sie die
Software herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die
vorstehenden Verpflichtungen an und garantieren, da diese
Bedingungen eingehalten werden. 

Wenn die Produkte klar als nicht fr den Export geeignet
ausgewiesen sind (beispielsweise auf der Verpackung, dem
Datentrger oder in einer entsprechenden Meldung bei der
Installation), dann gilt, sofern dem Lizenznehmer keine
Ausnahmegenehmigung durch die Regierung der Vereinigten Staaten
erteilt wurde, folgendes: MIT AUSNAHME DES EXPORTS NACH KANADA FR
DEN EINSATZ IN KANADA DURCH KANADISCHE STAATSANGEHRIGE DRFEN
WEDER DIE PRODUKTE NOCH EINE DER ZUGRUNDELIEGENDEN
VERSCHLSSELUNGSTECHNOLOGIEN UND VERFAHREN IN EIN LAND AUSSERHALB
DER USA EXPORTIERT ODER AN EINE AUSLNDISCHE JURISTISCHE PERSON
ODER ORGANISATION ODER "AUSLNDISCHE PERSON" IM SINNE DER
VORSCHRIFTEN DER US-REGIERUNG ABGEGEBEN WERDEN; DIES BEZIEHT SICH
OHNE EINSCHRNKUNG AUF JEDE PERSON, DIE KEIN BRGER ODER
STAATSANGEHRIGER DER USA IST ODER KEINEN RECHTMSSIGEN STNDIGEN
WOHNSITZ IN DEN USA HAT. DURCH HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN DER
SOFTWARE ERKLRT SICH DER LIZENZNEHMER MIT DEN OBENGENANNTEN
VEREINBARUNGEN EINVERSTANDEN UND GARANTIERT, DASS ER KEINE
"AUSLNDISCHE PERSON" IST NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER
"AUSLNDISCHEN PERSON" STEHT. 

12. Hochrisikoaktivitten. Die Software kann Fehler aufweisen und
ist nicht fr die Benutzung oder den Wiederverkauf als
Online-Kontrolleinrichtung in gefhrlicher Umgebung entwickelt,
hergestellt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt,
wie etwa dem Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen,
Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen,
Luftverkehrskontrolleinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen
oder Waffensystemen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr
fr Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und Umweltschden nach
sich ziehen knnen ("Hochrisikoaktivitten"). Der Lizenzgeber und
seine Zulieferer lehnen deshalb jede ausdrckliche oder
konkludente Gewhrleistung der Eignung fr mit einem hohen Risiko
behaftete Aktivitten ab. Der Lizenznehmer erkennt an, da der
Lizenzgeber und dessen Lieferanten fr Rechtsansprche oder
Schden, die aus der Nutzung der Produkte in einer solchen
Hochrisikoaktivitten entstehen, nicht haftbar sind. 

13. US-Regierungsendkunden. Diese Software ist ein "Commercial
Item" (eine gewerbliche Einheit) gem der Definition dieses
Ausdrucks in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) und besteht aus
"Commercial Computer Software" (gewerblicher Computer-Software)
und "Commercial Computer Software Documentation" (Dokumentation
zur gewerblichen Computer- Software) gem der Terminologie in 48
C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48
C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle
US-Regierungsendkunden die Software nur gem den hierin
angefhrten Rechten. 

14. Bestellungen. Der Lizenznehmer mu fr Zusatzlizenzen fr
weitere Einheiten schriftliche Bestellungen einsenden. Wenn der
Lizenznehmer vom Lizenzgeber solche Zusatzlizenzen erwirbt, mu in
der betreffenden Bestellung folgendes enthalten sein: (i) Angabe
der Vertragskennziffer des Bestellformulars, falls zutreffend;
(ii) Beschreibung jedes bestellten Produkts nebst Mengen- und
Preisangabe; (iii) gewnschte Versandart und Lieferadresse; (iv)
gewnschtes Lieferdatum; (v) Rechnungsadresse; (vi) Wiederholung
der in der Produktumfangliste angegebenen Zahlungs- bedingungen,
falls zutreffend. 

15. Mitteilungen. Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder
gestatteten Mitteilungen mssen in englischer Sprache und
Schriftform abgefat sein und wie folgt als zugestellt erachtet
werden: (i) bei Eingehen einer Empfangsbesttigung durch den
Empfnger (einschlielich Fax oder E-Mail) oder (ii) bei
eingeschriebener Luftpost mit Rckantwort mit vorausbezahlter
Rckfrankierung 5 Werktage nach Aufgabe auf der Post oder (iii) 2
Werktage nach Aufgabe bei Versendung per Privatkurier an die im
Bestellformular angegebenen Anschriften der betreffenden Parteien
oder an die von den Parteien schriftlich bekanntgegebenen
Anschriften und Personen. Mitteilungen an den Lizenzgeber mssen
zu Hnden ("Attention to") des Legal Department, Netscape
Communications Corporation, 501 East Middlefield Road, Mountain
View, CA 94043, USA, adressiert werden. 

16. Anwender im Schulwesen. Wenn es sich bei dem Lizenznehmer um
eine qualifizierte schulische oder gemeinntzige Einrichtung
innerhalb der USA oder Kanadas handelt, stehen bestimmte Client-
und Server-Produkte von Netscape zur Verfgung, die von diesem
Lizenznehmer gebhrenfrei von der Netscape-Website fr
herunterladbare Produkte heruntergeladen werden knnen; des
weiteren knnen solche Lizenznehmer fr zustzliche ausgewhlte
Client/Server-Produkte eine Bildungswesen- ermigung in Anspruch
nehmen. In den USA fallen in die Kategorie qualifizierter
Bildungseinrichtungen Grammar Schools, Junior High Schools und
High Schools, anerkannte Junior Colleges, Colleges und
Universitten, auf denen 2-Jahres-, 4-Jahres- und
"Advanced"-Abschlsse erzielt werden knnen, ffentliche
Bibliotheken und staatliche Bildungseinrichtungen. Schler und
Studenten sowie Fakulttsangehrige und Mitarbeiter qualifizierter
Bildungseinrichtungen sind befugt, die im Rahmen eines
Schulungsprogramms erhaltenen Software-Produkte ausschlielich zu
Schulungszwecken zu verwenden. Nur zuvor von Netscape zugelassene
karitative gemeinntzige Organisationen sind zum Herunterladen
solcher gebhrenfreier oder ermigter Netscape-Produkte befugt.
Krankenhuser fallen nicht unter diese Kategorie. Weitere
Informationen zu Programmen fr Bildungs- und gemeinntzige
Einrichtungen finden Sie auf folgender Website:
http://home.netscape.com/comprod/ 

17. Verschiedenes. (a) Dieser Vertrag stellt die gesamte
Vereinbarung bezglich der hierin verliehenen Lizenz dar und setzt
alle vorherigen und jetzigen mndlichen oder schriftlich
verankerten Absprachen und Vereinbarungen bezglich der Produkte,
alle bisherigen geschftlichen Verhandlungen, die in dieser
Branche herrschenden Gepflogenheiten sowie alle dazu im
Widerspruch stehenden schriftlichen Aussagen auf Bestellungen oder
anderen Schriftstcken des Lizenznehmers auer Kraft. Mit Ausnahme
der darin enthaltenen Vereinbarungen bezglich der
Produktbeschreibung, der Menge, des Preises, des Transports und
der Lieferung lehnt der Lizenznehmer hiermit jede weitere
Haftbarkeit ab. (b) Diese Vereinbarung kann schriftlich mit
Unterschrift eines Vizeprsidenten von Netscape und eines
ermchtigten Vertreters des Lizenznehmers erweitert werden. (c)
Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien mit
Ausnahme der Regelungen ber widersprchliche Gesetzgebungen (es
sei denn, da das jeweils geltende Recht anderes vorsieht). (d)
Jeder Rechtsstreit bezglich dieses Vertrags wird zwischen den
beiden Parteien ausgetragen und mu mit einer schriftlichen
Benachrichtigung einer Partei durch die andere Partei eingeleitet
werden. Die sich dabei ergebenden Diskussionen und die daraus
resultierenden Materialien werden im weiteren Verlauf vertraulich
behandelt und drfen ohne Zustimmung beider Parteien nicht
weitergegeben oder bekanntgemacht werden. Sollten die
Verhandlungen nicht innerhalb von 45 Tagen ab der genannten
schriftlichen Benachrichtigung zu einer Beilegung der Streitsache
fhren, werden die Parteien die Klrung der Streitsache an einen
JAMS/EndDispute unterstehenden Schlichter zur nichtbindenden
Vermittlung bergeben. Die Kosten des nichtbindenden Vermittlungs-
oder Schlichtungsverfahrens werden von den Parteien gemeinsam
getragen. Sollte auch dieses Schlichtungsverfahren nicht binnen 45
Tagen ab Einleitung des Schlichtungsverfahrens zu einer
abschlieenden Klrung der Streitsache fhren, werden die Parteien
die Klrung der Streitsache an einen JAMS/EndDispute in Santa
Clara County, Kalifornien, unterstehenden Schlichter zur bindenden
Schlichtung bergeben. Das Ergebnis des bindenden
Schlichtungsverfahrens ist endgltig und unanfechtbar mit der
Ausnahme, da jede Partei das Recht auf eine Eingabe bei einem
beliebigen zustndigen Gericht zur Prfung aller gefllten
Entscheidungen hinsichtlich Fragen des geistigen Eigentums
(inklusive des Zwecks der Lizenzvergabe) hat, um etwaige
fehlerhafte Rechtsentscheidungen oder Schlufolgerungen aufzuheben
oder abzundern, die nicht durch stichhaltige Beweise untermauert
werden. Der Schlichter kann zu allen rechtsgltigen und
billigkeits- gerichtlichen Rechtsmitteln greifen mit Ausnahme von
Strafmanahmen, auf die von beiden Parteien verzichtet wird. Der
Schlichter wird eine schriftlich niedergelegte Entscheidung
fllen, die jedem zustndigen Gerichtshof vorgelegt und von diesem
geltend gemacht werden kann, aus der sich jedoch keine
ausschlieenden Rechtsfolgen auf andere Streitsachen mit Dritten
ergeben. Die Partei, die den Rechtsstreit verliert, hat, wie durch
den Schlichter festgelegt, die Kosten des Schlichtungsverfahrens
und in angemessenem Mae die mit dem Rechtsstreit verbundenen
Gebhren und sonstigen Ausgaben der Gegenpartei zu tragen. Die
Parteien tragen gemeinsam die Kosten einer abschlieenden
Kostenaufschlsselung des Schlichters. Whrend des
Schlichtungsverfahrens kann jede Partei zu jedem Zeitpunkt andere
Rechtsmittel ergreifen und das Schlichtungsverfahren beim
gegenwrtigen Status quo anhalten, um das Ergebnis dieser anderen
Rechtsmittel abzuwarten. Auer wie festgesetzt verzichten die
Parteien auf alle Rechte auf ein gerichtliches Verfahren. Das
Schlichtungsverfahren untersteht den Regelungen des "U.S.
Arbitration Act" und JAMS/EndDispute. Sofern keine arglistige
Geheimhaltung vorliegt, kann keine der Parteien nach mehr als 3
Jahren oder nach einer durch anzuwendende Einschrnkungs- statuten
festgelegten krzeren Zeitspanne nach Entstehung der Streitfrage
einen Rechtsanspruch erheben. Ungeachtet der zuvor genannten
Vereinbarungen behlt sich der Lizenzgeber das Recht vor, sich an
ein beliebiges zustndiges Gericht zu wenden, um eine Verletzung
einer im Vertrag verankerten Vereinbarung hinsichtlich Zahlungen,
vertraulichen Informationen von Netscape oder geistigem Eigentum
von Netscape zu verhindern oder zu beheben. (e) Dieser Vertrag
untersteht nicht der "United Nations Convention on Contracts for
the International Sale of Goods". (f) Sollte eine der
Vereinbarungen dieses Lizenzvertrags von einem zustndigen Gericht
nach anzuwendender Gesetzgebung als nicht rechtsgltig oder nicht
durchsetzbar erachtet werden, kann die betreffende Vereinbarung in
dem Mae gendert werden, wie es notwendig ist, um die
Vereinbarung durchsetzbar und rechtsgltig zu machen, ohne die
dieser Vereinbarung zugrunde liegende Absicht aufzuheben, oder
vollstndig aus dem Lizenzvertrag genommen werden, falls eine
solche nderung nicht mglich ist, whrend die anderen im
Lizenzvertrag enthaltenen Vereinbarungen weiterhin gltig bleiben.
(g) Die diesem Vertrag zugrundeliegende Sprache ist Englisch.
Sollte der Lizenznehmer eine bersetzung in eine andere Sprache
erhalten haben, wurde ihm diese ausschlielich aus Grnden
leichterer Lesbarkeit zur Verfgung gestellt. (h) Ein Verzicht
einer Partei auf Durchsetzung einer Vereinbarung oder Bedingung
dieses Vertrags oder eine Verletzung einer Vereinbarung oder
Bedingung dieses Vertrags durch eine Partei ist in keinem Falle
fr weitere Flle geltend zu machen. (i) Diejenigen Vereinbarungen
dieses Vertrags, die Leistungen erfordern oder voraussehen, die
sich ber das Erlschen oder die Auflsung des Vertrags hinaus
erstrecken, sind ungeachtet des Erlschens oder der Auflsung
durchsetzbar. (j) Der Lizenznehmer darf ohne zuvor schriftlich
erteilte Genehmigung durch den Lizenzgeber, die ohne triftige
Grnde nicht verweigert wird, diesen Vertrag oder sich aus ihm
ergebende Rechte oder Verpflichtungen nicht anderen zuteilen oder
unter Zuhilfenahme von Rechtsmitteln oder auf andere Weise auf
andere bertragen. (k) Dieser Vertrag ist fr beide Parteien
bindend und soll zum Vorteil der beiden Parteien, ihrer Nachfolger
und der ausdrcklich zugelassenen Empfnger einer Vertrags- oder
Rechtsbertragung angewendet werden. (l) Sofern anzuwenden, kann
dieser Lizenzvertrag in Form von Kopien, Abschriften oder
Faxkopien geschlossen werden, die jeweils als Originaldokument zu
erachten und miteinander identisch sind und somit ein und
denselben Vertrag darstellen. (m) Keine der Parteien darf im
Verzug sein, und jede Partei ist fr eine Verzgerung oder ein
Ausbleiben einer Leistung (mit Ausnahme der Zahlung) oder eine
Unterbrechung der direkt oder indirekt sich ergebenden
Dienstleistung nur dann haftbar, wenn dafr eine Ursache vorliegt,
die nicht auerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt. (n) Die
Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die zwischen
unabhngigen Vertragspartnern, und weder der Lizenznehmer noch
seine Vertreter haben das Recht, den Lizenzgeber in irgendeiner
Weise zu binden. (o) Sollte aus diesem Vertrag ein Rechtsstreit
entstehen, hat die Partei, die den Rechtsstreit verliert, der
Gegenpartei deren mit diesem Rechtsstreit verbundenen Kosten in
vollem Umfang zu erstatten. (p) Wenn professionelle
Dienstleistungen von Netscape zur Verfgung gestellt werden, dann
erfolgt diese Bereitstellung gem den Vereinbarungen eines
gesonderten "Professional Services Agreement" (Vertrag ber
professionelle Dienstleistungen) zwischen Netscape und dem
Lizenznehmer. Die Parteien erkennen an, da Dienstleistungen
dieser Art unabhngig von den in vorliegendem Vertrag in Lizenz
abgegebenen Produkten erworben bzw. bereitgestellt werden und da
die Bereitstellung solcher Dienstleistungen nicht fr die
Funktionalitt der in vorliegendem Vertrag behandelten Produkte
wesentlich ist. (q) Die in diesem Lizenzvertrag verwendeten
berschriften dienen ausschlielich der besseren Verstndlichkeit
und sind nicht von mageblicher Bedeutung. (r) Der Lizenzgeber
darf den Namen des Lizenznehmers in Kundenreferenzlisten oder
Pressemitteilungen des Lizenzgebers bezglich der Abgabe des
Produkts in Lizenz verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers
und die Namen der vom Lizenznehmer in Lizenz abgegebenen Produkte
an Dritte weitergeben. 

18. Lizenznehmer auerhalb der USA: Falls der Lizenznehmer seinen
stndigen Wohnsitz auerhalb der USA hat, gelten die
Vereinbarungen des vorliegenden Abschnitts. (i) Falls der
Lizenznehmer Lizenzen direkt von Netscape erwirbt, sich Netscape
und der Lizenznehmer nicht im selben Land befinden und die
Gesetzgebung des Landes den Lizenznehmer zwingt, Anteile der im
Rahmen dieses Vertrags an Netscape zu leistenden Zahlungen
zurckzuhalten, hat der Lizenznehmer die gesetzlich
vorgeschriebenen Anteile zurckzuhalten, diese Betrge an die
mageblichen Steuer- und Abgabenbehrden zu zahlen und die Belege
dieser geleisteten Abgabenzahlungen umgehend an Netscape zu
senden; darber hinaus wird in diesem Falle der Zahlungsbetrag,
der solchen zurckzuhaltenden Gebhren und Abgaben zugrunde gelegt
wird, so weit erhht, da der nach Abzug der vorgeschriebenen
Gebhren tatschlich an Netscape geleistete Zahlungsbetrag sich
netto auf denselben Betrag beluft, den Netscape erhalten htte,
wenn der Lizenznehmer diese Abgaben nicht htte leisten mssen,
ohne da Netscape diese Sondergebhren zur Last gelegt werden
knnen oder Netscape dafr haftbar gemacht werden kann. (ii) Les
parties aux prsents confirment leur volont que cette convention
de mme que tous les documents y compris tout avis qui s'y
rattach, soient redigs en langue anglaise. (bersetzung: "Die
Parteien besttigen, da die dem Vertragsoriginal und den
Originalen der zugehrigen Dokumentation zugrunde liegende Sprache
Englisch ist.") (iii) Der Lizenznehmer ist dafr verantwortlich,
sich hinsichtlich seiner Rechte auf Import, Export oder Verwendung
der Produkte an die fr ihn magebliche Gesetzgebung zu halten,
und garantiert dafr, da er alle fr ihn gltigen gesetzlichen
Vorschriften eingehalten hat, die von ihm beachtet werden muten,
damit diese Lizenz fr ihn rechtswirksam ist. 

NETSCAPE MISSION CONTROL DESKTOP - LIZENZVEREINBARUNGEN 

1. Lizenzvertrag. Dieser Vertrag regelt die Verwendung der
obenbeschriebenen Produkte durch den Lizenznehmer. Der Vertrag
besteht aus den vorliegenden Allgemeinen Lizenzvereinbarungen
(nachstehend als "Allgemeine Bedingungen" bezeichnet) und, sofern
enthalten, der (i) Corporate End User Order Form
(Produktumfangliste fr Unternehmenskunden) oder dem (ii)
Angebotsformular, falls zutreffend. 

2. Lizenzvergabe. Bei Leistung der zutreffenden Gebhren gewhrt
der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gem den Bedingungen und
Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung fr das in diesem
Vertrag vereinbarte Anwendungsgebiet ("Gebiet") eine
nichtausschlieliche und nichtbertragbare Lizenz zur Nutzung
einer ausfhrbaren Code-Version von MCD und der beiliegenden
Dokumentation ("MCD-Dokumentation"), der Client-Software und ihrer
Dokumenation ("Client-Dokumentation"). Der Lizenznehmer ist
berechtigt: 

a. mit Hilfe des MCD-Produkts die in der MCD-Dokumentation
aufgefhrten Parameter und Voreinstellungen der Client-Software
gem den darin enthaltenen Beschreibungen anzupassen und/oder
Kopien der Client-Software gem der MCD-Dokumentation zentral zu
verwalten. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, mit dem
MCD-Produkt andere Software-Anwendungen als die Client-Software
zentral zu verwalten, die Parameter und Voreinstellungen anderer
Software Produkte als der Client-Software anzupassen oder diese
Funktionen auf eine Weise auszufhren, die nicht den Angaben in
der MCD-Dokumentation entspricht; 

b. nur die Anzahl der Kopien der Client-Software anzupassen,
zentral zu verwalten und fr interne Geschftszwecke zu verwenden,
fr die der Lizenznehmer die entsprechenden, in der
Produktumfangliste festgelegten Lizenzgebhren entrichtet hat.
Wenn der Lizenznehmer Kopien der Client-Software fr die
Verwendung in seinem Unternehmen an seine Bedrfnisse angepat
hat, sind seine Mitarbeiter berechtigt, mit einer Kopie der
benutzerdefinierten Client-Software ohne die Entrichtung
zustzlicher Gebhren zu Hause zu arbeiten; 

c. die Dokumentation fr die Client-Software nur insofern
anzupassen, als dies in der MCD-Dokumentation angegeben ist; 

d. die Anzahl von MCD-Kopien zu erstellen und zu installieren, die
fr die Ausfhrung der im vorliegenden Vertrag zulssigen
Anpassungs- und Verwaltungsfunktionen erforderlich sind, sofern
diese Kopien alle ursprnglichen Schutzrechtsvermerke enthalten; 

e. nur Kopien der angepaten Client-Software bzw. der angepaten
Client-Dokumentation an Dritte weiterzugeben, wenn zwischen
Lizenznehmer und Netscape zuvor eine getrennte Vertriebs-
vereinbarung abgeschlossen wurde. 

3. Gebhren. Die Lizenzgebhren richten sich nach der Anzahl der
Kopien der Client-Software, die mit dem MCD-Produkt angepat oder
zentral verwaltet werden sollen. Die Anzahl der lizenzierten
Kopien ist in der Produktumfangliste genau vermerkt. Zum Anpassen
oder zentralen Verwalten weiterer Kopien mu der Lizenznehmer
entsprechende Zusatzlizenzen erwerben. 

