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| ConPresso 3.3 - Content Management by Bartels.Schoene
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|               Firma:  Bartels Schoene GmbH & Co. KG
|                       Corrensstr. 80, 48149 Muenster, Germany
|                 URL:  www.conpresso.de | www.bartels-schoene.de 
|               Autor:  Tobias Musholt - musholt@bartels-schoene.de
|         Co-Authoren:  Thomas 'Balu' Walter - walter@bartels-schoene.de 
|                       Stefan Heitmann - heitmann@bartels-schoene.de
|                       Steffen Schoene - schoene@bartels-schoene.de
|                       Ralf Margott - margott@bartels-schoene.de (grafic)
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|    allgemeine Infos:  README_DE.txt
|              Lizenz:  LICENCE_DE.txt
|         Einfuehrung:  CONPRESSO_DE.txt
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| Copyright (c) 2002 - Bartels Schoene GmbH & Co. KG - All rights reserved.
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ConPresso - Lizenzvereinbarung [22.11.2002]
Bartels Schoene GmbH & Co. KG, Muenster, Deutschland

1. Vorbemerkung:

Diese Lizenzvereinbarung bezieht sich auf das von Bartels.Schoene
veroeffentlichte Content-Management-System ConPresso. Die im weiteren
verwendeten Bezeichnungen "ConPresso" bzw. "System" beinhalten alle
Bestandteile des von Bartels.Schoene bereitgestellten Quelltextes, also
den gesamten Inhalt der gelieferten Dateien, sowie alle darauf
aufbauenden Arbeiten.

ConPresso ist eine urheberrechtlich geschuetzte Arbeit. Das Urheberrecht
liegt bei der Bartels Schoene GmbH & Co. KG, Muenster.

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfaeltig durch, bevor Sie
ConPresso verwenden. Hinsichtlich des Einsatzes von ConPresso wird
zwischen kommerziellem und nicht-kommerziellem Einsatz unterschieden.
Bitte beachten Sie daher besonders Punkt 3 "Lizenz fuer kommerzielle
Nutzung".

Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich
bitte an Bartels.Schoene <lizenz@conpresso.de>. Weitere Informationen
finden Sie auf der ConPresso-Website unter http://www.conpresso.de/.


2. Einverstaendnis:

Sofern der Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber von ConPresso, der
Bartels Schoene GmbH & Co. KG, nicht schriftlich einen anders lautenden
Lizenzvertrag abgeschlossen hat, erklaert er durch das Herunterladen,
Installieren oder Anpassen von ConPresso ausdruecklich sein
Einverstaendnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.

Mit der Annahme des Lizenzvertrages gewaehrt Ihnen der Lizenzgeber eine
nicht-ausschliessliche und nicht uebertragbare Lizenz zur Nutzung von
ConPresso.

Sollten der Lizenznehmer einigen oder allen Bedingungen dieses
Lizenzvertrages nicht zustimmen, ist ihm die Nutzung der Software nicht,
auch nicht in Teilen gestattet.


3. Lizenz fuer kommerzielle Nutzung

Wird ConPresso nach einer Test- und Anpassungsphase als Ganzes oder
in Teilen fuer kommerzielle Zwecke eingesetzt oder gegen ein Honorar fuer
Dritte angepasst, muss vom Lizenznehmer eine Business-Lizenz erworben
werden.

Eine "Business-Lizenz" ist ueber die ConPresso-Website
http://www.conpresso.de/ zu beziehen.


4. Lizenzumfang:

Diese Kopie des Content-Management-Systems ConPresso ist fuer die
Installation auf einem Webserver und fuer die Verwaltung eines
ConPresso-Projektes vorgesehen. Wird ConPresso auf mehreren physischen
Servern installiert oder werden auf einem physischen Server mehrere
ConPresso-Projekte verwaltet, so wird eine entsprechende Anzahl an
Lizenzen benoetigt.

Der Betrieb einer unbegrenzten Anzahl von Websites (inkl. einer
unbegrenzten Anzahl von Domains), die auf einem physischen Server in
einem ConPresso-Projekt verwaltet werden, ist hingegen durch diesen
Lizenzvertrag ausdruecklich gedeckt.

Es ist nicht erlaubt, ConPresso im Rahmen dieser Lizenz zu verleihen
oder zu vermieten, als Grundlage fuer eigene Softwareprogramme zu
verwenden oder weiterzulizensieren, es sei denn unter ausdruecklicher
schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers.

Lizenznehmern einer Business-Lizenz (siehe Punkt 3) wird hiervon
abweichend der Weitervertrieb von ConPresso erlaubt.

Jegliche Rechte an ConPresso, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht
ausdruecklich an den Lizenznehmer uebertragen werden, bleiben
ausschliesslich dem Lizenzgeber vorbehalten.


5. Gewaehrleistung

Dem Lizenznehmer wird ConPresso im Rahmen dieser Lizenz so wie es ist,
ohne Gewaehrleistung, zur Verfuegung gestellt. Es besteht keine
Gewaehrleistung fuer das Programm, weder ausgedrueckt oder unterstellt,
einschliesslich, aber nicht darauf beschraenkt, etwaiger unterstellter
Gewaehrleistungen, die sich auf Marktgaengigkeit und Gebrauchsfaehigkeit
fuer einen bestimmten Zweck beziehen.

Fuer Lizenznehmer der Business-Lizenz (siehe Punkt 3) gewaehrleistet der
Lizenzgeber gegenueber dem Lizenznehmer, dass die Software zum
Uebergabezeitpunkt gemaess des dargestellten Leistungsumfanges
einsatzfaehig ist. Der Lizenzgeber uebernimmt keine Gewaehr dafuer, dass
ConPresso den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genuegt oder
mit anderen von ihm ausgewaehlten Programmen zusammenarbeitet.

Das gesamte Risiko fuer die Qualitaet und Performance des Systems
verbleibt beim Lizenznehmer. Sollte sich ConPresso als fehlerhaft
herausstellen, ist der Lizenznehmer fuer alle Kosten, die aus
Dienstleistungen, Reparaturen und Verbesserungen resultieren,
verantwortlich. In keinem Fall, ausser wenn es durch geltendes Recht
erforderlich oder schriftlich vereinbart ist, ist der Lizenzgeber dem
Lizenznehmer gegenueber haftbar fuer jedwede Schaeden. Dies schliesst
alle allgemeinen, besonderen, zufaelligen oder sonstigen Schaeden ein,
welche aus der Nutzung oder nicht moeglichen Nutzung des Systems
entstehen moegen. Es schliesst ebenso Verluste von Daten (beispielsweise
unsachgemaesse oder fehlende Datensicherung durch den Lizenznehmer) oder
die Bereitstellung von unrichtigen Daten mit ein, Verluste, die vom
Lizenznehmer oder Dritten verursacht sind oder aus einem Fehler von
ConPresso resultieren. Dies gilt auch dann, wenn der Benutzer oder jede
andere Partei auf die Moeglichkeit solcher Schaeden hingewiesen wurde.

Der Lizenzgeber untersagt ausdruecklich den Einsatz von ConPresso in
Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach
menschlichem Ermessen koerperliche Schaeden oder Verletzungen mit
Todesfolge nach sich ziehen koennen. Die Benutzung des Systems in einer
solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens des
Lizenzgebers fuer Schaeden oder Verluste auf Grund derartiger
unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.

Fuer Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag gilt der Gerichtsstand
Muenster (Westfalen), sofern der Lizenznehmer Kaufmann i.S.d.
Handelsgesetzbuches ist.

Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschliesslich deutsches
materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens ueber den
internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdruecklich ausgeschlossen.
Diese Vereinbarung stellt den vollstaendigen Vertrag zwischen den beiden
Parteien dar und tritt an die Stelle aller frueheren Verabredungen,
Kaufvertraege, Abmachungen und Vereinbarungen, es sei denn, der
Lizenznehmer hat eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem
Lizenzgeber getroffen. 


Copyright  2002 
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Alle Rechte vorbehalten.